Kanzlei Kalter: unsere Dienstleistungen
Erbrecht
Die Kanzlei hat einen der Interessenschwerpunkte im Erbrecht. Wir bieten sowohl Beratung, Erstellung letztwilliger Verfügungen als auch Vertretung bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen an. Unser Angebot umfasst außerdem die Testamentsvollstreckung.
Verkehrsrecht
Im Bereich des Verkehrsrechts nehmen wir Ihre Interessen nach einem Unfall wahr und übernehmen die Abwicklung gegenüber Unfallgegnern und Versicherungen. Wir vertreten Sie im Fall eines Rechtsstreits und setzen Ihre Ansprüche durch. Auch bei Fragen rund um den Kauf und Verkauf von Fahrzeugen beraten und vertreten wir Sie gerne. Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch vollumfänglich im Bereich des Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrechts, im behördlichen und gerichtlichen Verfahren und insbesondere bei Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis.
Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht stellt den Kernbereich unserer Tätigkeit dar. Wir beraten Sie bei Fragen rund um die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und nehmen Ihre Interessen außergerichtlich und im Gerichtsprozess für Sie wahr. Selbstverständlich sind wir auch für Sie da, damit Rechtsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen und bieten fundierte juristische Beratung an. Gerne erstellen wir auch Verträge für Sie.
Familienrecht
Im Familienrecht beraten wir Sie bei der Erstellung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen, bei Fragen zu Unterhalt und Versorgungsausgleich und bei der Vermögensauseinandersetzung. Wir vertreten Sie selbstverständlich auch im Ehescheidungsverfahren.
Arbeitsrecht
Von der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bis zur Beendigung und natürlich auch bei Fragen und Problemen im laufenden Arbeitsverhältnis beraten wir Sie gerne und setzen Ihre Ansprüche durch. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in außergerichtlichen Verhandlungen wie auch im arbeitsgerichtlichen Prozess.
Mietrecht
Im Mietrecht beraten wir Sie bei der Erstellung und vor Unterzeichnung eines Mietvertrages, bei Fragen rund um die gegenseitigen Verpflichtungen im Mietverhältnis und unterstützen Sie bei mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Wir erklären, worauf bei Wohnungsein- und auszug zu achten ist, wie Sie sich bei Auftreten von Wohnungsmängeln verhalten sollten und was zu tun ist, wenn Miete nicht oder nicht vollständig gezahlt wird.
Zwangsvollstreckung / Forderungseinzug
Wir setzen Ihre Ansprüche durch. Wir übernehmen das außergerichtliche Forderungsmanagement und lassen Ihre Forderungen titulieren. Durch Lohn- und Kontenpfändung, Beauftragung eines Gerichtsvollziehers oder Eintragung von Sicherungshypotheken stellen wir die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sicher.
Rechtsanwaltsvergütung
Der Vergütungsanspruch der Rechtsanwälte ist gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Vergütung wird im Wesentlichen von dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit bestimmt. Je nach Verlauf des Verfahrens können mehrere und verschiedene Gebühren entstehen. Eine Einschätzung des Kostenrisikos kann im Rahmen der Erstberatung erfolgen.
Alternativ ist jedoch auch eine Abrechnung auf Basis einer Honorarvereinbarung möglich. Es kommt sowohl die Vereinbarung eines Zeithonorars als auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars in Betracht. Durch den Abschluss einer Honorarvereinbarung soll eine angemessene Relation zwischen dem Honorar und dem Wert unserer Dienstleistung erreicht werden.
Erstberatung
Bei einer Erstberatung nehmen wir gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt auf und besprechen die Rechtslage und Ihre Handlungsmöglichkeiten. Für ein Erstberatungsgespräch fallen Gebühren bis zu 190 € netto an. Sollte im Anschluss an die Beratung unser Tätigwerden in derselben Angelegenheit erforderlich werden, so wird die Beratung nicht gesondert abgerechnet.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, können die Kosten von dieser übernommen werden. Je nach Vereinbarung im Versicherungsvertrag kann es sein, dass für bestimmte Rechtsgebiete keine Deckung besteht. So versichern die meisten Anbieter keine Fälle im Familien- und Erbrecht oder es besteht eine Deckelung. Auch die Kostenübernahme für die Verteidigung in Strafsachen hängt oft davon ab, welcher Vorwurf gemacht wird. Delikte, die nur vorsätzlich begangen werden können, sind regelmäßig nicht versichert. Überprüfen Sie im Zweifel Ihren Vertrag oder wenden Sie sich vorab an Ihre Rechtsschutzversicherung.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, die Kosten für die Beratung oder Prozessführung aber nicht selbst zahlen können, gibt es die Möglichkeit, Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Wenn diese gewährt wird, werden die Kosten für die Beratung bzw. die Gerichtskosten und die des eigenen Anwalts überwiegend von der Staatskasse getragen. Im Fall der Prozesskostenhilfe hängt die Bewilligung neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Antragsteller auch von den Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung ab.